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OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnachfolge bei der Verschmelzung zweier Banken; Zinsanspruch für Altkredite wegen Wegfalls eines Rangrücktritts; Verwirkung der Geltendmachung des Entfalls des Rangrücktrittes; Obliegenheit zur Kontrolle der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Vertragstreue des ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 108 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 710; ; ZPO § 711 Satz 2; ; ZPO § 712; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; DMBilG § 16 Abs. 3; ; AGBG § 8; ; HGB § 247 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgen des Wegfalls einer Rangrücktritts-Vereinbarung wegen Verstoßes gegen Vertragspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.04.2001 - 52 O 239/99
- OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01
Im Hinblick auf die besonderen Bedingungen und Verhältnisse der Wiedervereinigung genügen die in ihnen niedergelegten Regelungen jedoch den Anforderungen des verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzesvorbehalts (BVerfG WM 1997, 873). - BGH, 08.12.1998 - XI ZR 305/97
Inhaltskontrolle von Sanktionsklauseln der Gläubigerbanken umzuwandelnder LPGs
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01
Die Sanktionsklausel gemäß Ziffer 3 Abs. 1 RRV, die von der Klägerin in Umsetzung der bilanziellen Entlastung nach § 16 Abs. DMBilG auf der Grundlage der unveröffentlichten Arbeitsanweisung des BMF gestellt wurde, unterliegt gemäß § 8 AGBG aber nicht der Inhaltskontrolle (BGH WM 1999, 425).
- OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
Rangrücktritt bezüglich Altschulden einer vormaligen LPG: Auslegung einer …
Dies ergibt sich aus der Formulierung unter Ziffer 3 Satz 1 der Rangrücktrittsvereinbarung, der schlicht von einem Entfallen des Rangrücktritts spricht (ebenso bereits Senatsurteil vom 6. April 2005 - 4 U 121/04 - und 7. Senat, Urteil vom 10. Juli 2002 - 7 U 107/01).